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Unternehmerscheidung Hamburg

Eine Scheidung ist zweifelsohne für jeden ein schwerer Schlag und emotional belastend. Für Freiberufler und Unternehmer kann eine Scheidung darüber hinaus auch noch existenziell bedeutsam sein. Wurde nämlich kein Ehevertrag geschlossen und es kommen gesetzliche Regelungen bzgl. des Zugewinnausgleichs zum Tragen, kann dies den Fortbestand eines Unternehmens gefährden.

Unternehmerscheidung Ehevertrag

Damit solche Situationen bei einer Unternehmerscheidung nicht auftreten, sollte ein Ehevertrag aufgesetzt werden, in dem die gesetzlichen Regelungen in angepasster Form enthalten sind. Es gilt bei einem solchen Ehevertrag einen Spagat zwischen dem Schutz des Unternehmens und einer fairen Teilhabe des Ehepartners zu machen. Um hier möglichst keine Fehler zu begehen, ist es ratsam auf anwaltliche Hilfe zu setzen. Die Scheidungsanwälte der Hamburger Kanzlei Hecht & Kollegen unterstützen sie hierbei gerne. Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags sind äußerst vielfältig, sodass für jeden Unternehmer eine maßgeschneiderte Lösung verfügbar sein sollte.

Unternehmerscheidung Gütertrennung

Eine Möglichkeit, das Unternehmen bei einer Unternehmerscheidung aus finanziellen Geschichten wie dem Zugewinnausgleich herauszuhalten, stellt die sog. Gütertrennung dar. In einem solchen Fall kommt es zu keinem Ausgleich der in der Ehe erwirtschafteten Vermögen und eine zeitintensive sowie meist sehr kostspielige Ermittlung des Zugewinns entfällt. Bei der Gütertrennung ist zu beachten, dass falls die Ehegatten Kinder haben, die Erb- und Pflichtteilsansprüche bei diesen höher liegen.

Regelmäßige Prüfung des Ehevertrags

Durch wahrscheinliche Änderung von persönlichen und / oder wirtschaftlichen Zielen, sowie einem permanenten Wandel von Gesetzen und Rechtsprechung im Familienrecht, ist es empfehlenswert, den Ehevertrag regelmäßig zu prüfen. Gerne unterstützen Sie die Anwälte der Hamburger Kanzlei Hecht und Kollegen hierbei, da der juristische Laie hier schnell den Überblick verlieren kann.

Unternehmerscheidung - Kein Ehevertrag?

Sie haben als Unternehmer / Freiberufler keinen Ehevertrag geschlossen und stehen nun vor der Unternehmerscheidung? Wie bereits weiter oben geschrieben, besteht in diesem Fall die Gefahr, dass das Unternehmen in eine Existenzkrise gerät. Es gilt möglichst auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten, sodass die Existenz des Unternehmens gesichert ist und die Ansprüche des Ehepartners nicht zu kurz kommen. Einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten auszuarbeiten, in denen beide Parteien zufriedengestellt werden, erfordert besondere Kenntnis in den Bereichen Familienrecht und Steuerrecht. Wir raten daher, nicht auf eigene Faust zu handeln, sondern die Hilfe unserer kompetenten Anwälte in Anspruch nehmen.

 

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